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Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Geltung

Grundlage aller jetzigen oder zukünftigen Angebote, Verträge und Leistungen sind die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen”.

1.2. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Anlagegüter und Handelswaren bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Bei Kauf/Mietkauf von Anlagegütern und Handelswaren bleiben diese bis zur Vertragserfüllung seitens des Auftraggebers Eigentum der Auftragnehmerin. Die Vertragsgegenstände gelten unabhängig von der Verbindung mit einem Grundstück nicht als dessen wesentliche Bestandteile.

1.3. Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für beide Vertragspartner gilt der Sitz der Auftragnehmerin.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vermietung von mobilen Toiletten und Toilettenwagen

Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von mobilen Toiletten und deren Entsorgung. Die Kabinen werden in funktionsfähigem Zustand geliefert. Der Service wird einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung vom Vermieter festgelegt wird. Der Zugang zu den Kabinen ist vom Auftraggeber im Sinne der Ziffern 3.2. und 3.3. zu gewährleisten. Falls der Zugang nicht sichergestellt ist, gilt die Leistung seitens der Auftragnehmerin als erbracht. Reklamationen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, die entsprechende Beseitigung gewährleistet. Beanstandungen berechtigen nicht zur Kürzung der Mietzinszahlung. Die Mindestmietdauer beträgt vier Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt Kalender wochenweise. Für jede angefangene Woche wird der volle Wochenmietpreis berechnet.

2.2. Mobile Raumeinheiten

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Übergabe an einen Transporteur oder mit fehlender Festlegung des Mieters für einen Auslieferungsort bei Meldung der Versandbereitschaft. Einzelcontainer unterliegen einer Kündigungsfrist von acht Tagen, Anlagen aus dem Verbund von mehr als zwei Einheiten können mit 14tägiger Frist gekündigt werden. Fixtermine für den Zeitraum der Mietdauer berechtigen zur vorzeitigen Rückgabe, entbinden aber nicht von der Zahlung des vollen Mietzinses bis zum Endtermin. An- und Rückliefertermine werden in der Auftragsbestätigung festgeschrieben. Die Kosten für Transport und Ladung trägt der Mieter. Der Mietzins wird monatlich im voraus berechnet und ist am ersten Arbeitstag eines jeden Monats fällig. Für nicht vollendete Monate erfolgt eine Stichtag gebundene Abrechnung unter voller Berechnung des Rückgabetages.

2.3. Reinigungsservice

Grundlage unserer Leistungen ist das in der Auftragsbestätigung fixierte Leistungsverzeichnis. Über das Leistungsverzeichnis hinausgehende, aus fachlichem Ermessen notwendige Dienstleistungen, werden gesondert berechnet. Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt durch die Auftragnehmerin. Wasser, Strom sowie geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Lagermöglichkeiten für Gerätschaft werden seitens des Auftraggebers unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

2.4. Die Servicearbeiten werden 1x wöchentlich durchgeführt, wobei die Fa. Bosse GmbH in der Bestimmung des Zeitpunkts der Arbeitsleistung frei ist. Reklamationen müssen binnen einer Frist von 10 Tagen angezeigt werden.

3. Aufstellung der Mietgegenstände / Zugangs- und Besichtigungsrecht

3.1. Die Verlegung der Mietgegenstände vom vertraglich festgelegten Standort bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das Risiko der Verlegung ist auf Seite des Mieters.

3.2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jederzeit Zugang gemäß Ziffer 3.3. zu den Mietgegenständen zu gewähren, um jedwede Prüfung über Zustand und Funktionalität durchführen zu können.

3.3. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Service-Fahrzeug zu bringen. Das Gleiche gilt bei der Abholung der Toilettenkabinen. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.

4. Benutzung

4.1. Der Mieter verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des Vertrages. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

4.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgerecht zu behandeln sowie eine fachgerechte Wartung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

5. Termine

Bereitstellungs- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie seitens der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden. Die WC-Kabinen und Toilettenwagen müssen 1 Tag vor dem gewünschten Liefertermin bestellt sein, um eine termingerechte Lieferung zu gewährleisten.

6. Gewährleistung / Haftung

6.1. Ist der Lieferungsgegenstand mangelhaft oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft oder wird er durch Fabrikationsmängel mangelhaft, so haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur nach den nachfolgenden Bestimmungen.

6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich auf etwaige Quantitäts- oder Qualitätsabweichungen zu prüfen und etwaige Mängelrügen unverzüglich zu erheben; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von drei Tagen beim Auftragnehmer eingeht. Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug.

6.3. Entspricht der Lieferungsgegenstand nicht der Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass der Auftraggeber den schadhaften Lieferungsgegenstand uns zur Reparatur übermittelt oder zur Reparatur bereithält.

6.4. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner der Auftragnehmerin zu.

6.5. Bei begründeten Mängelrügen haben wir zunächst das ausschließliche Recht auf zweimalige Nachbesserung; schlägt diese fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.

7. Haftung / Pflichten des Mieters

7.1. Ab Aufstellung der Mietgegenstände übernimmt der Mieter die Verkehrssicherungspflicht. Sicherungsmaßnahmen an und in den Sanitäreinrichtungen werden vom Vermieter bei der Abholung entfernt.

7.2. Der Mieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zur Untervermietung oder dauerhaften Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.

7.3. Der Mieter gewährleistet Schutz vor dem unbefugten Zugriff Dritter auf die Mietsache.

7.4. Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung und vorzeitigem Verschleiß der Mietgegenstände. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Mietzinses bleibt hiervon unberührt. Für transportable Toilettenkabinen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

7.5. Aus nicht sachgemäßem Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil- und sonstige Kosten sind vom Mieter zu tragen.

7.6. Sofern keine anders lautenden vertraglichen Regelungen getroffen wurden, trägt der Kunde die Kosten des Rücktransportes.

8. Versicherung / Sonstige Kosten

8.1. Insoweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, bleibt jeglicher Schadensersatzanspruch gegen die Auftragnehmerin oder deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

8.2. Voraussehbare Schäden werden bei Personenschäden auf € 1 Mio., € 150.000,- bei Sach- und Vermögensschäden und € 10.000,- bei Bearbeitungsschäden begrenzt.

8.3. Höhenversicherungen sind vom Auftraggeber zu avisieren und kostenmäßig abzudecken.

8.4. Der Mieter ist verpflichtet, schriftlich nachweislich, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern.

9. Beendigung der Mietzeit / Rückgabe

9.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Rückgabe unverzüglich zu avisieren.

9.2. Die Mietzeit endet mit dem individualvertraglich vereinbarten Termin oder mit Beginn der Woche, die der Abmeldung folgt. Die Mietzeit endet nicht, sofern die Kabine nach Abmeldung weiter in Anspruch genommen wird oder die Abholung nicht im Sinne der Ziffern 3.2. und 3.3 zugänglich ist.

9.3. Abmeldungen müssen spätestens bis zum Freitag, 12.30 Uhr, der Vorwoche eingehen, um für die Folgewoche wirksam zu werden. Der Nachweis für den Zugang der Abmeldung obliegt dem Mieter.

9.4. Vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Auftraggeber nicht von den vertraglichen Pflichten.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Die Mietrechnungen für Toiletten und Reinigungsleistungen sind sofort netto zu zahlen.

10.2. Rechnungen aus jeglichen Vertragsarten für Mobile Raumeinheiten sind sofort netto zahlbar.

10.3. Aufrechnung oder Minderung von Entgelten sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig oder nicht ausdrücklich zugestanden ist.

10.4. Auf Verlangen des Vermieters können gesonderte Zahlungsbedingungen (Vorkasse) festgelegt werden.

10.5 Die Mindestmietzeit beträgt 4 Wochen. Nach diesen 4 Wochen kann die Kabine täglich gekündigt werden

11. Zahlungsverzug

11.1. Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist stehen der Auftragnehmerin ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gegenüber dem Verbraucher zu; ist der Vertragspartner ein Unternehmen beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz.

11.2. Bleibt der Mieter mehr als acht Tage nach erstem Mahndatum in Verzug, hat die Auftragnehmerin das Recht, die Miet- und andere Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen.

11.3. Die unter 11.2. beschriebenen Rechte kommen auch im Falle der Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers zur Anwendung.

11.4. Für jede Mahnung gilt ein Kostensatz der Verwaltung von € 5,- als vereinbart.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1. Änderungen von Vertragsinhalten bedürfen der Schriftform.

12.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Rechte aus Verträgen an Dritte zu übertragen.

12.3. Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen lassen die Wirksamkeit der anderen unberührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Ursprungsbestimmungen entsprechen.

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